Das Grundstück ist ein Teil der Immobilie, nämlich der klar abgegrenzte oder parzellierte Grund bzw. Boden. Dieser wird im Grundbuch festgehalten und kann generell nur durch eine grundlegend neue Parzellierung verändert werden. Dieser Teil des Bodens wird mit einer bestimmten Nummer versehen. Jedes dieser Grundstücke wird einem der drei folgenden Zonen zu gesprochen: Landwirtschaft, Gewerbe und Wohnen. Je nach dem zu welchem das jeweilige Stück gehört, schränkt sich die Möglichkeit der Bebauung ein. Zudem zählen auch verschiedene Sachgüter je nach Rechtslage zu dem Grundstück dazu, etwa die natürliche Bewachsung, die bereits errichteten Gebäude oder teilweise auch im Vertrag verankerte Güter, die physisch nicht an den Boden gebunden sind. Je nach Standort und Umgebung kann dabei der Wert des Bodens stark variieren. Vor allem in Gebieten mit dichter Bebauung, wo insbesondere Wohnraum äusserst knapp ist, sind leerstehende Parzellen extrem teuer. Dies schlägt sich dem entsprechend in dem Quadratmeterpreis nieder, der als Grundeinheit für die Berechnung fungiert.